Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

  • Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65%-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
  • Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
  • Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
  • Im Gebäudebestand dürfte eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).

 

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum.

Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch zu nutzen.

 

Der Gesetzentwurf befindet sich seit letzter Woche im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Daher ist es jetzt dringend erforderlich, dass Sie bei den Abgeordneten aus Ihrer Region gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz protestieren. Anbei finden Sie eine Übersicht über die bayerischen Abgeordneten der Regierungsparteien (Ampel-Koalition) im Deutschen Bundestag. Die Übersicht ist nach Wahlkreisen geordnet und enthält die jeweilige Webseite der Abgeordneten. Dort finden Sie jeweils die verfügbaren Kontaktdaten.

 

https://bayer-waldbesitzerverband.de/news/39.html

 

PM Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Bestand

 

Bayerische Abgeordnete der Ampel-Bundestagsfraktionen