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Förderung
Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR 2020) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzern/innen einen ausführlichen Katalog über waldbauliches Handeln und Arbeiten, welche mit staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können.
Die waldbauliche Förderrichtlinie wurde im Februar 2020 neu gefasst und bietet aktuell folgende interessante Fördermöglichkeiten:
• Wiederaufforstung/Erstaufforstung
• Jungbestandspflege <= 15m
• Naturverjüngung
Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Richtlinien und alle aktuellen Anträge finden Sie unter folgendem Link: http://www.waldbesitzerportal.bayern.de/048719/index.php
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Revierleiter vom AELF Landshut!
Dienstleistung
- Lieferantenbedingungen für Laubholzsubmission 2022 Reisbach-Neumühle
- Kürzelliste Sortierung
- Merkblatt zu Holznutzungen infolge höherer Gewalt nach § 34
- Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34
- Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34
Verein
- Beitrittserklärung
- Beitrittserklärung-Hofmitgliedschaft
- Durchforstung ErlösePflanzkosten2021
- Anmeldeforumar Jagdkurs WBV Landshut 2023_2024
- Satzung
- PEFC Urkunde
- PEFC COC 2022
Rundschreiben
- Rundschreiben Januar 2023
- Rundschreiben 2022 Mai
- WBV Landshut RS Februar 2022
- 3. Rundschreiben August 2021,
- WBV Landshut Rundschreiben Mai 2021
- WBV Landshut RS Februar 2021
- 3. Rundschreiben November 2020
- 2. Rundschreiben – August 2020
- 1. Rundschreiben – Mai 2020
Online Veranstaltungen
- Wirtschaftlichkeit Baumarten und Klimawandel – Prof. Dr. Knoke
- Onlineveranstaltung Sommerdurchforstung 26.05.21
Excel-Rechner/Tabellen
Sonstiges
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