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    Förderung

    Mit dem waldbaulichen Förderprogramm (WALDFÖPR 2020) bietet der Freistaat Bayern Waldbesitzern/innen einen ausführlichen Katalog über waldbauliches Handeln und Arbeiten, welche mit staatlichen Finanzmitteln gefördert werden können.
    Die waldbauliche Förderrichtlinie wurde im Februar 2020 neu gefasst und bietet aktuell folgende interessante Fördermöglichkeiten:
    • Wiederaufforstung/Erstaufforstung
    • Jungbestandspflege <= 15m
    • Naturverjüngung
    Ihre Beratungsförsterin bzw. Ihr Beratungsförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berät Sie ausführlich bei fachlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.

    Richtlinien und alle aktuellen Anträge finden Sie unter folgendem Link:   http://www.waldbesitzerportal.bayern.de/048719/index.php

    Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Revierleiter vom AELF Landshut!

     

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