Jagdbeirat für Stadt und Landkreis Landshut bestellt
Vertreter der Forstwirtschaft: Thomas Emslander, Stellvertreter Ludwig Huber
Vertreter der Landwirtschaft: Georg Sachsenhauser, Stellvertreter Josef Schwaiger
Vertreter der Jagdgenossenschaft: Andreas Steinbeck, Stellvertreter Hans-Dieter Schmid
Vertreter der Jäger: Johann Brenninger, Stellvertreter Johann Gschaider
Vertreter des Natur- und Waldschutzes: Alois Wolferstetter, Stellvertreter Josef Zieglmaier
Power-Point-Präsentation „Zaunbau“
Forstliches Gutachten 2021
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt seit 1986 alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Mit den Forstlichen Gutachten 2021 wird für jede der 20 Hegegemeinschaften in der Stadt und im Landkreis Landshut eine Aussage zur Verbisssituation getroffen und eine Abschussempfehlung gegeben.
Beides dient als Grundlage für die Erstellung gesetzeskonformer Abschusspläne für die Rehwild-Abschussplanung 2022 bis 2025. Denn nur bei angepassten Wildbeständen ist eine Verjüngung klimatoleranter Baumarten möglich.
Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass sich alle Jagdvorsteher und auch Waldbesitzer aktiv bei der Abschussplanung einbringen und auf gesetzeskonforme Abschusspläne hinwirken. Denn jetzt werden die Weichen für die Waldentwicklung der nächsten Jahre gestellt.
Karte zur Verbisssituation in der Stadt und im Landkreis Landshut
Über die ganze Stadt und den Landkreis gesehen stagniert gegenüber 2018 die Verbissbelastung. Zwar gibt es nun zwei statt einer Hegegemeinschaft in denen günstige Verhältnisse herrschen. Allerdings hat sich auch die Anzahl der Hegegemeinschaft mit zu hohem Verbiss um eine erhöht. Davon gibt es im Bereich Landshut nun sieben.
Auffällig ist, dass sich die beiden günstig bewerteten Hegegemeinschaften direkt nebeneinander liegend im Südosten des Landkreises befinden und die Hegegemeinschaften mit zu hoher Verbissbelastung geballt im nördlichen und nordwestlichen Teil des Landkreises liegen. Insgesamt hat sich die 2018 tendenziell bessere Situation im mittleren bis südlichen Landkreisteil weiter verbessert. Gegenläufig ist die Entwicklung im nördlichen Landkreisbereich. Dort hat sich die 2018 ungünstigere Situation weiter verschlechtert. Eine ähnliche Entwicklung war bereits 2018 gegenüber 2015 festzustellen.
Nach Artikel 32 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bei der Abschussplanung neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung, zu berücksichtigen. Bei den aktuellen forstlichen Gutachten wird für zwei Hegegemeinschaften die Abschussempfehlung senken, für sieben die Abschussempfehlung beibehalten und für elf die Abschussempfehlung erhöhen ausgesprochen. Beim Forstlichen Gutachten 2018 wurde für acht Hegegemeinschaften die Empfehlung beibehalten und für 12 Hegegemeinschaften die Empfehlung erhöhen gegeben. Somit kann bei den Abschussempfehlungen von einer leichten „Verbesserung“ gegenüber 2018 gesprochen werden. Gegenüber 2015 ist die Situation allerdings weiterhin wesentlich ungünstiger.
Karte mit den Abschussempfehlungen in der Stadt und im Landkreis Landshut
Bei einem längerfristigen Vergleich der Verbisssituation im Bereich Landshut fällt auf, dass in einem großen Bereich von einer Umkehr der Verhältnisse gesprochen werden kann. So war z.B. die Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften 200 und 201 im südlichen Landkreisteil im Jahr 2006 deutlich zu hoch. Beim aktuellen Vegetationsgutachten haben sie sich auf die Stufe günstig stark verbessert. Gegenläufig war die Entwicklung im Norden des Landkreises. Dort war z.B. im Jahr 2006 in den Hegegemeinschaften 210 und 211 die Verbissbelastung günstig. Mittlerweile ist sie zu hoch.
Die Herstellung waldverträglicher Rehwildbestände benötigt viel Zeit und jagdliches Wissen. Sofern dieses Ziel erreicht ist, benötigt es weiterhin Ausdauer und Energie damit die Rehwilddichte nicht wieder rasch ansteigt.
Karte der Verbisssituation in der Stadt und im Landkreis Landshut im Jahr 2006
Zu den Forstlichen Gutachten werden für viele Jagdreviere ergänzend Revierweise Aussagen erstellt. Dies gilt für Hegegemeinschaften, die 2018 oder 2021 eine zu hohe Verbissbelastung aufweisen und in den anderen Hegegemeinschaften, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Für die rund 270 Jagdreviere in der Stadt und im Landkreis Landshut werden somit in etwa 230 Revierweise Aussagen erstellt. Dies sind um die 50 % mehr wie 2018. Die Revierweisen Aussagen werden sehr oft erst nach einem gemeinsamen Waldbegang mit der Jagdgenossenschaft und den Jagdpächtern fertiggestellt. Ein größerer Teil dieser Waldbegänge findet erst noch statt. Deshalb kann derzeit noch kein abschließender Überblick über der Revierweisen Aussagen gegeben werden.
https://www.aelf-al.bayern.de/forstwirtschaft/jagd/263766/index.php
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